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An der Kondenslokomotive auszuführende Fristarbeiten:

1. Kesselauswaschen - Frist: 6 Wochen.
Der Kessel der Kondenslokomotive braucht nur alle 6 Wochen ausgewaschen zu werden.

2. Saugzugturbine, rechtes Lager: Oelwechselfrist: 6 Wochen.
Das Turbinenöl des rechten Lagers der Saugzugturbine ist in Abständen von 6 Wochen abzulassen und durch frisches Oel zu ersetzen.

3. Saugzugturbine, linkes Lager: Oelwechselfrist: 2 Wochen.
Das Turbinenöl des linken Lagers der Saugzugturbine ist <wegen des Eintrittes von Kondenswasser durch die Labyrinthdichtung) alle 2 Wochen abzulassen und durch neues Oel zu ersetzen.

4. Lüfterturbine, Oelwechsel Sommer- / Winteröl - Frist: ½ Jahr.
Der Oelbehälter der Lüfterturbine ist etwa halbjährig, beim Uebergang von Sommer- auf Winterbetrieb und umgekehrt, vollkommen zu entleeren und mit frischem Oel zu füllen. (Da beim täglichen Wasserablassen am Oelbehälter etwas Oel abläuft, tritt durch Nachfüllen laufend eine gewisse Erneuerung des Oeles ein, so daß der Oelwechsel auf ein halbes Jahr festgesetzt werden kann.)

5. Lüfterradgetriebe. Oelwechsel Sommer- / Winteröl - Frist: ½ Jahr.
Bei den Lüfterradgetrieben genügt der Wechsel von Sommer- auf Winteröl und umgekehrt.

6. Prallflächenentöler reinigen. - Frist: 6 Wochen.
Der Prallflächenentöler ist alle 6 Wochen zu öffnen und gut mit Druckwasser abzuspritzen, bis die Prallflächen von Oelansatz befreit sind.

7. Schwammfilter reinigen. - Frist: 1 Woche.
Die über dem Boden des Kondensatkastens befindlichen 4 Filter (2 rechts, 2 links) sind jede Woche herauszunehmen und abzuspritzen. Hierbei ist gleichzeitig das Innere des Kastens gut auszuspülen.

8. Spaltfilter zur Lüfterturbine reinigen. - Frist: 2 Wochen.
Der Spaltfilter in der Oelleitung neben der Lüfterturbine ist bei nicht laufender Turbine alle zwei Wochen herabzunehmen und mit Benzin oder Gasöl zu reinigen. Der im Filter evtl. befindliche Schlamm kann nach Herausschrauben einer Schlammablaßschraube entfernt werden.
Bemerkung: Bevor die Schlammablaßschraube aus dem Filter entfernt wird bzw. das Filter herausgenommen wird, ist der Dreiweghahn (zum Ein- und Ausschalten des Oelkühlers) in Absperrstellung zu bringen. Der Dreiweghahn kann zunächst infolge seiner Anschläge nur auf Sommer- oder Winterbetrieb geschaltet werden. Da aber bei Reinigung des Spaltfilters das Turbinenöl auslaufen würde, muß Mutter und Scheibe des Hahnkükens entfernt und der Hahn auf Absperrstellung gelegt werden.

9. Oelfallen der beiden Auspuffrohre reinigen - Frist: 6 Wochen.
Die Fangstutzen unterhalb der Rauchkammer sind alle 6 Wochen nach Entfernung je eines Blindflansches zu reinigen.
Siehe auch: Tafel 2

10. Schaufeln der Saugzugturbine auf Oelansatz prüfen - Frist: 6 Wochen.
Die Schaufeln der Saugzugturbine sind alle 6 Wochen auf Ansatz von Oelablagerung zu untersuchen. Zu diesem Zweck ist der Deckel zur Reinigungsluke über dem Laufrad der Saugzugturbine zu entfernen.

11. Schaufeln des Saugzuggebläses auf Abnutzung untersuchen - Frist: ½ Jahr.
Die Schaufeln des Saugzuggebläses sind halbjährlich auf evtl. Abnutzung durch mitgerissene Kohleteilchen zu untersuchen und evtl. das Gebläserad statisch auszuwuchten. Das Arbeitsverfahren ist wie folgt:
Die abgenutzten Schaufeln werden durch Aufschweißen instandgesetzt und so bearbeitet, daß das Rad der sich leicht in den Lagern drehenden Welle in jeder Stellung stehen bleibt.

12. Bleibronzeachslager auf Oelstand untersuchen - Frist: 6 Wochen.
Der Oelstand in den Tenderlagern ist alle 6 Wochen zu kontrollieren und evtl. "Y"-1 nachzufüllen.

13. Es ist unbedingt, sowohl von der Werkstatt als auch vom Lokpersonal darauf zu achten, daß sämtliche Verschraubungen der Oelleitungen der Lüfterturbine dicht sind, damit kein unnötiger Turbinenölverlust entsteht. Die Turbine ist immer gut sauber zu halten und z. B. der Deckel des Turbinenraumes beim Kohlennehmen zu schließen.

 

Bemerkung zu Punkt 1, 2, 3, 4 und 12:
Sollte aus irgend welchen Gründen kein Turbinenöl, oder bei Punkt 12 kein Y-Oel zur Verfügung stehen, so kann statt dessen im Notfall Kompressoröl verwendet werden.