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g) Kesselrückschlagventil.

Sollte durch irgendeinen Umstand, z. B. durch einen zwischen Ventil und Sitz geklemmten Fremdkörper, oder durch Zerstörung des Ventilkörpers ein Kesselrückschlagventil stark undicht werden, so sind sofort beide Ventile mittels der Handräder zu schlichen und durch vorsichtiges Wiederöffnen je eines Ventils festzustellen, welches undicht ist. Ueber das unbeschädigte Ventil kann dann der Kessel weiter gespeist werden. Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, daß der Wasserspiegel im Kessel so tief sinkt, daß der Bleistopfen schmilzt oder das Feuer entfernt werden muß.